Frage:
Ich habe mein Mopped mit Plastikteilen von Acerbis (Schutzbleche) und Ufo (Lampenmaske) umgebaut. Für diese Teile existieren keine Gutachten oder ähnliches.

Der Scheinwerfer ist H4 und besitzt eine Zulassung.
Durch verdrehen der Lampenmaske kann man wie an einem Einzelscheinwerfer die Höhe einstellen.
Hinten ist wieder das original Rücklicht angebaut. Alles ungefähr wie der weiße low-cost Umbau.
Muß man das eintragen lassen oder nicht? Wenn ja, geht das ohne Gutachten für die Plastikteile?
Mopped ist eine 4/81`er G/S

Antwort:
In Kombination mit Was ist eintragungspflichtig?:

Der Umbau mit anderen Karosserieteilen verwirklicht "die Änderung durch Ein-, Aus- oder Umbau von Teilen". Diese Teile sind nichtmetallische Werkstoffe, deren Eignung im Straßenverkehr gem. §30 StVZO nachgewiesen sein müssen. Für den Werkstoff ist z.B. der Nachweis der "Splittersicherheit und Unentflammbarkeit"  erforderlich. Ist dieser Nachweis nicht geführt, kann der Sachverständige im Rahmen einer Einzelbegutachtung (KOSTEN!!) die Eignung feststellen.
In diesem Fall sind Teile von Acerbis und Ufo verbaut worden.
Der Eigentümer sollte von den Firmen einen Materialnachweis anfordern, und mit den Unterlagen bei seinem TÜV / DEKRA vorsprechen (alte Bundesländer: TÜV; neue Bundesländer: DEKRA).
Wenn vom Hersteller keine Materialnachweis beigebracht werden kann, ist eine Eintragung nahezu aussichtslos.

Kommentar PB:
Falls ich mich recht erinnere, ist irgendwo in den Plastikteilen ein EG oder ECE eingeprägt.
Ich habe meinen Kedo-Kotflügel (von Acerbis, wird von Kedo nur vertrieben) hinten eingetragen bekommen, ohne dass ich da was vorlegen musste.
Meinem TÜV- ler hat eine Briefkopie des Edelstahlhecks ausgereicht.