not oknot ok Tacho anders

Frage:
Umfangreicher Umbau des R1100S-Cockpits. Der Umbau beinhaltet folgendes: Entfernen der komplette Original-Instrumente. Einbau eines Datenloggers von AIM (Model MXL).

ImageDetails unter http://www.aim-sportsline.com . Die Blinker bzw. Fernlichtkontrolleuchte habe ich extra in den Farben grün (Blinker) sowie blau (Fernlicht) herausgeführt. Welche Probleme sind beim nächsten TÜV-Termin zu erwarten?
Wie ist das mit den Fighter-Umbauten? Oft nur ein kleiner Sigma-Tacho und ein paar Kontrolllämpchen. Mir geht es weniger darum, das Teil eintragen zu lassen (Gutachten gibt´s dafür nicht) sondern vielmehr um die Frage,
Was genau an Anzeigen ist  Vorschrift?
Wie genau wird dies bei einem normalen TÜV-Termin gesehen? Klar dass man dazu keine allgemeingültige Aussage treffen kann, aber sind Tendenzen auszumachen?

Antwort:Image
Für den Tacho ("Geschwindigkeitsmesser") gibt es Bauvorschriften, die eingehalten werden müssen: Beleuchtete Skala, Endgeschwindigkeit muss angezeigt werden können, muss folgende Toleranz einhalten: V effektiv muss kleiner oder gleich V angezeigt kleiner oder gleich V effektiv plus 10% plus 4 km/h sein.
Diese Toleranzforderung geht nur über Gutachten oder Einzelabnahme. >> teuer
Anderer Tacho: >> eintragen!!
An dieser Stelle können nur die Fragen nach den Bauvorschriften beantwortet werden. Dass da und dort ein Kollege etwas "übersieht", darf nicht einkalkuliert werden.
Vorgeschrieben sind Blinker- und Fernlichtkontrolle dann, wenn man an der Schalterstellung das nicht eindeutig erkennen kann (StVZO). Bei EG-Beleuchtung sind sie immer vorgeschrieben.
Für den Tacho ist das Toleranzband, welches ich genannt habe, vorgeschrieben; die 7% vom Tachoendwert gelten für Erstzulassungen nach dem 13.06.97 nicht mehr.

Kommentar PB:
Schaut ordentlich aus. Da ist ja "das Gleiche" wie der IMO von TT. Jedoch nur als Zusatzinstrument uninteressant für die Prüfstelle.
Zur Betrachtungsgenauigkeit :-) und speziellen (auch legalen!) Ansichten einiger Prüfer lässt sich tendenziell :-) wohl nichts Allgemeines schriftlich äussern.