Wenn ein Polizeibeamter erst mal eine derartige Mängelanzeige schreibt, dann kann es sehr teuer werden. Hat man einen Unfall mit dem Fahrzeug, kann / können die Versicherungen die Zahlung verweigern oder einen Teilbetrag einbehalten. Dieses ergibt sich aus der einschlägigen

Rechtssprechung:
Die Betriebserlaubnis ist nach einem Urteil des BGH die "behördliche Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit". Als äußerer Ausdruck der erteilten Betriebserlaubnis gilt der ausgestellte Fahrzeugschein bzw. die ausgestellt Zulassungsbescheinigung Teil I. In diesen Dokumenten ist das Fahrzeug hinreichend beschrieben.
Die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis ist im § 19 StVZO geregelt. Zum Erlöschen der BE ist dort ausgeführt:
"Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1) die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3) das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."

Erläuterung einiger Begriffe in dem zitierten Absatz:
Änderung: Damit ist jeder An-, Um- und Abbau von Teilen gemeint sowie der Änderung deren geometrischen oder physikalischen Eigenschaften.
Änderung der Fahrzeugart: In den Zulassungsvorschriften gibt es 8 Hauptgruppen von Kraftfahrzeugen (Kräder, PKW, LKW, Busse, Zugmaschinen, Anhänger, Arbeitsmaschinen und sonstige Kraftfahrzeuge. Baut jemand einen Omnibus zum Wohnmobil um, dann erlischt die Betriebserlaubnis.
Gefährdung von Verkehrsteilnehmern: Damit ist jede Gefährdung der eigenen Person oder anderer gemeint. Definition nach Wikipedia.:"Eine Gefährdung als technischer Begriff bedeutet die Möglichkeit, dass eine Person, räumlich und/oder zeitlich mit einer Gefahrenquelle zusammentreffen kann. Das Wirksamwerden der Gefahr führt zu einem Schaden, z.B. zu einer Verletzung, Erkrankung oder zum Tod. " Hier fehlt m.E. auch der Sach- und Vermögensschaden.
Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens. Das Motorrad wird durch Umbau lauter oder die Abgaswerte verschlechtern sich.

Das oben Geschriebene gilt zunächst grundsätzlich. Wenn bei den Umbaumaßnahmen aber Bauteile verwendet werden, die für sich eine Genehmigung haben und aus der Genehmigung hervorgeht, dass diese an dem Fahrzeug oder an der Fahrzeugart verwendet werden dürfen, dann erlischt nach dem Umbau die Betriebserlaubnis nicht.


Als Genehmigung kommen in Frage:
EG-Typgenehmigung (zu erkennen an einem "kleinen e" in einem Rechteck mit einer nachfolgen Zahlen- und/oder Buchstabenkombination):
In der Regel können diese Fahrzeugteile ohne jede techn. Abnahme angebaut und verwendet werden. Wer z.B. seine Auspuffanlage durch ein Y-Rohr (mit Prüfzeichen) und Nachschalldämpfer (mit dazugehörigem Prüfzeichen) verwendet hat ein vorschriftsmäßiges Fahrzeug, auch wenn z.B. der serienmäßige Katalysator entfernt wurde. Durch das Genehmigungszeichen ist nachgewiesen, dass das Fahrzeug auch nach dem Umbau den Vorschriften entspricht.
Die Verantwortung der Einhaltung von den genannten Vorschriften liegt beim Betreiber. Ist ein Bauteil illegal mit einer Kennzeichnung nach Art eines Prüfzeichens versehen, kommt neben dem Erlöschen der Betriebserlaubnis auch noch Urkundenfälschung als Straftatbestand dazu.

ECE-Genehmigung (zu erkennen an einem "großen E" im Kreis mit einer nachfolgenden Zahlen- und/oder Buchstabenkombination):
Es gilt inhaltlich das Gleiche wie zur EG-Genehmigung. Hier muss man aufpassen, dass man nicht ein Fahrzeugteil kauft, zu deren Regelung die Bundesrepublik nicht beigetreten ist.

Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach StVZO (beginnt i.d.R. mit KBA und einer fünfstelligen Zahl):
Bei Fahrzeugteilen mit ABE ist dem Käufer immer der Abdruck der Betriebserlaubnis übergeben worden. Darin kann man nachlesen, ob die Wirksamkeit der BE von einer Anbauabnahme abhängig ist. Ist das der Fall, ist unmittelbar nach dem Einbau ein Sachverständiger (z.B. TÜV) aufzusuchen, um einen Anbaunachweis zu erstellen. Ist die Wirksamkeit nicht von einer Anbauabnahme abhängig, dann kann man den Abdruck bei den Fahrzeugpapieren mitführen oder aber bei der Verwaltungsbehörde die Zulassung ändern lassen.

Betriebserlaubnis im Einzelfall: (beginnt i.d.R. mit einer TP Kennung und dann einer Zahlen-/Buchstabenkombination):
Ist für das Motorrad nicht mehr von Bedeutung.

Allgemeine Bauartgenehmigung nach StVZO (beginnt i.d.R. mit einem Buchstaben und es folgt eine 3 - 5 stelligen Zahl):
Die Bauartgenehmigung gibt es nur für Teile, deren Beschaffung und deren Eigenschaften vorgeschrieben sind, z.B. alle lichttechnischen Einrichtungen, Kindersitze, Fahrraddynamos etc. Diese Prüfzeichen sind mittlerweile durch EG- oder ECE Genehmigungen abgelöst worden.

Bauartgenehmigung im Einzelfall: (beginnt i.d.R. mit einer TP Kennung und dann einer Zahlen-/Buchstabenkombination):
Ist für das Motorrad nicht mehr von Bedeutung.

Teilegutachten:
Das Teilegutachten ist zunächst keine Genehmigung. Es dokumentiert nur, dass ein Antragsteller, der über ein Qualitätsmanagementsystem verfügt, Teile in Serie herstellt und ein Mal ein Fahrzeug vorschriftsmäßig vorgestellt hat. Bei den Teilegutachten ist immer eine Anbauabnahme bei einem Sachverständigen (z.B. TÜV) erforderlich; häufig sind weitere Verbundarbeiten notwendig, um einen vorschriftsmäßigen Zustand herzustellen. In der Anbauabnahme ist auch beschrieben, ob die Fahrzeugpapiere unverzüglich (z.B. Leistungsänderung) oder bei nächster Gelegenheit (z.B. Sonderlenker) geändert werden müssen.

Das ist zunächst die Theorie. Schauen wir uns an, ob und wann die Betriebserlaubnis erlöschen kann
(ACHTUNG: DIESES IST EINE PRIVATE EINSCHÄTZUNG UND IST NICHT RECHTSVERBINDLICH!!!!!)
Praktische Beispiele
-- Der Motorradfahrer tankt aus Versehen SuperPlus statt Super 95 und die Leistung des klopfgeregelten Motors steigt um 7%. Kein Erlöschen der BE, weil keine "Änderung" vorgenommen wurde.
-- Der Motorradfahrer verbaut einen Chip ohne jede Genehmigung (s.o.). Erlöschen der Betriebserlaubnis wg. Veränderung des genehmigten Abgas- und Geräuschverhaltens. Abnahme nach § 21 StVZO erforderlich zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis.
-- Anderes Kennfeld (z.B. R1200GS von 98 auf 100PS). Erlöschen der BE wg. Änderung des genehmigten Abgas- und Geräuschverhaltens. Eine Erneuerung der BE ist nach §21 StVZO problemlos möglich, weil für beide Leistungsvarianten eine EG-Typgenehmigung vorliegt.
-- Einbau von Federbeinen mit ABE ohne Anbaubegutachtung, bei der Kontrolle aber die ABE nicht mitgeführt. Unvollständige Fahrzeugpapiere, ggf. Mängelkarte.
-- Einbau von Fahrzeugteilen mit ABE mit Forderung der Anbaubegutachtung, auch bei Teilegutachten. In eine Kontrolle gekommen auf der Fahrt zum TÜV. Die Fahrt ist zulässig nach § 19 Abs. 5 StVZO. Es ist aber der direkte Weg zu nehmen und der TÜV arbeitet nur werktags.
-- Einbau von Fahrzeugteilen mit ABE mit Forderung der Anbaubegutachtung, auch bei Teilegutachten. In eine Kontrolle gekommen auf einer Probefahrt am Sonntag. Erlöschen der Betriebserlaubnis mit allen Konsequenzen.
-- Montage einer selbstgefertigten Lampenmaske aus Edelstahl mit bajonettartigen Verzierungen: Erlöschen der Betriebserlaubnis mit allen Konsequenzen.
-- Montage von Reifen nach einer im Internet gefundenen Freigabe (z.B. Motorrad- oder Reifenhersteller). Zulässig, Freigabe muss mitgeführt werden.
-- Montage von Fahrzeugteilen, für die es einen "Prüfbericht" gibt: Erlöschen der Betriebserlaubnis, evtl. nur unvorschriftsmäßig. GROSSE Vorsicht, hier kann nur durch Einzelabnahme die Betriebserlaubnis wieder erteilt werden.

Rat an alle "Umbauwütigen": Vor der Montage sollte der Kontakt mit einem Sachverständigen gesucht werden. Motorradkundige Sachverständige gibt es fast überall, aber nicht täglich an jeder Dienststelle. Wenn man einen gefunden hat: Alle Sachverständigen beraten gerne, wenn man nicht gerade im größten Andrang kommt mit einem Schnellhefter voller Konstruktionspläne. Mit diesem Sachverständigen den Umbau durchsprechen und ggf. schon einen Termin vereinbaren, auch schon die Kosten erfragen. Das erspart böse Überraschungen. Die Kosten für die Abnahme sind in einer Gebührenliste festgelegt. Bei erhöhtem Aufwand wird zusätzlich nach Zeitaufwand abgerechnet. Wenn man einen Termin hat, sollte man diesen wahrnehmen oder rechtzeitig absagen. Das führt sonst zu atmosphärischen Störungen; die will keiner.