Ich habe meine R 1150GS Adventure jetzt auf die 17 Zoll Räder einer R 1150 R gestellt

 

Vorne 3,5 x 17, hinten 5,0 x 17. Tachoantrieb und Kotflügel für jeweils 17" sind drin.

 

1. Frage: Die GS hat als Gewichtsklasse vorne 59H im Schein stehen die "normalen" 120/70/17er Reifen haben 58W

2. Frage: Welche Reifen kann ich überhaupt eintragen lassen? Trägt der TÜV evtl. alles ein, was BMW für den Typ R21 (das wäre z.B. die R 1150R auch) freigibt oder muß ich irgendwo anders ( wo?) Freigaben auftreiben?
Metzeler hat mir schon eine schriftliche Absage erteilt und ein Gutachten anfertigen zu lassen scheidet aus Kostengründen aus.

Antwort:
Zu Deiner Frage 17" Umrüstung:
Ich begutachte nur Gussräder aus den R-Modellen, mit entsprechender Anpassung sowie mit unterer Gabelbrücke der R (17" Vorderrad).
Über die untere Gabelbrücke werden der Nachlauf und der Lenkkopfwinkel festgelegt. Wird die untere Gabelbrücke nicht geändert, wird der Nachlauf zu gering und der Lenkkopfwinkel zu steil. Die Dinger sind dann irre handlich, aber bei Überlagerung von Toleranzen dann ab ca. 120 km/h unfahrbar.
Als Reifen trage ich alle die für die 1100S freigegebenen Marken und Profile ein.

 

Nachsatz gerd_:

Über die Notwendigkeit der R-Gabelbrücke besteht Uneinigkeit. Wenn sie aber vom Prüfer gefordert wird  . . .