Frage:
Ist der Kat-Ausbau eintragungspflichtig?
Antwort:
Es bedarf keiner Korrektur des Fahrzeugscheins, wenn ein Katalysator ausgebaut wird.
Dieses beschreibende Merkmal ist in der EG nicht vorgesehen; es wird auch in den ab 01.10.2005 in den Verkehr gekommenen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (die ersetzen Fahrzeugschein und -brief) nicht mehr ausgedruckt.
Randnotiz: Diese Info besteht seit 2005 und war Teil eines anderen Beitrags. Ich habe sie nur vereinzelt.