Frage:
Ist der Kat-Ausbau eintragungspflichtig?

Antwort:
Es bedarf keiner Korrektur des Fahrzeugscheins, wenn ein Katalysator ausgebaut wird.
Dieses beschreibende Merkmal ist in der EG nicht vorgesehen; es wird auch in den ab 01.10.2005 in den Verkehr gekommenen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (die ersetzen Fahrzeugschein und -brief) nicht mehr ausgedruckt.

 

Randnotiz: Diese Info besteht seit 2005  und war Teil eines anderen Beitrags. Ich habe sie nur vereinzelt.