not oknot oknot ok Reifen reparieren

Fast jeder kennt das - zumindest bei den 1150 - noch mitgelieferte Reifenreparaturset

 

 

Rei-rep01
Rei-rep01

Sachgemäss angewendet, soll man damit -mit maximal 60Km/h - noch bis zu 400Km fahren können.
Ich habe mich für Versuche „geopfert“ und einen Metzeler Enduro 4 und einen Conti TKC80 bis „zum Ende“ jeweils noch weitere 6500 Km gefahren.
Die „Propfen“ hielten problemlos. An die „maximal 60Km/h“ habe ich mich gehalten. Zumindest innerhalb geschlossener Ortschaften….
So weit dieser Test.

Diese Propfen dichten in erster Linie dadurch, dass zwei viel zu grosse aber weiche Gummivierkante in das Loch gewürgt werden und sich dann ausdehnen. Die „Gummilösung“ dient als Schmier- und Haftmittel.

Ein ähnliches Produkt gibt es von safetyseal.de, einem schwedischen Hersteller mit leider etwas verwirrendem Internetauftritt. Da wird das Loch sozusagen mit einem dicken, gekräuseltem "Fadenbündel" gestopft. Hielt bei mir im Autoreifen ebenfalls bis "abgefahren".

Minicombi

RepPilz02t
RepPilz02t

Bei neuwertigen Reifen, bei denen sich eine De- und Remontage noch lohnt würde ich die Pilze mit Namen „Minicombi“ von TIPTOP verwenden. Selbst wenn schon ein Propfen verwendet wurde kann man den -nach der Reifendemontage - von innen rausziehen, grossflächig aufrauen und dann den Pilz verwenden.
Dieser Pilz wird bei demontiertem Reifen von innen durchgezogen, mit "Gummilösung" verklebt und ist auch für ZR Reifen als dauerhafte(!) Reparatur zulässig. Die Profis pressen das Ding beim Kleben mit einer Schraubzwinge an die Reifeninnenseite. Es gibt 3 Grössen wobei der gezeigte Pilz etwa 20mm Durchmeser hat.

Rei-rep02
Rei-rep02

Die Dinger haben mehrere Vorteile: Sie füllen das Loch auf UND verschliessen die Reifendecke von innen grossflächig UND werden vom Reifen(luft)druck gegen die Aussenwand gepresst.
Bei PIT-STOP konnte ich die Dinger einzeln erwerben.





Die Bedingungen der StVZO sind erfüllt

Bundesrepublik Deutschland § 36 der StVZO:
Richtlinien,
veröffentlicht im „Verkehrsblatt“ , Heft 5 - 2001, amtlicher Teil, Seite 91.
1) „Die Beurteilung von Reifenschäden an Luftreifen“ und
2) „Die Instandsetzung von Luftreifen“,
5. Reifeninstandsetzung Die Reifeninstandsetzung muss fachgerecht durchgeführt sein.
5.1 Warmvulkanisation Laufflächenverletzungen, die bis zum Reifenzwischenaufbau bzw. Gürtel reichen oder hindurch gehen, sowie Schäden an den Seitenwänden müssen durch Warmvulkanisation instand gesetzt sein.
5.2 Kaltvulkanisation Eine Instandsetzung durch Kaltvulkanisation ist nur bei Stichverletzungen im Bereich der Lauffläche und nur bis 6 mm Schadensausdehnung an der Reifeninnenseite gemessen zulässig. Dabei muss der Stichkanal ausgefüllt und die Verletzung an der Innenseite mittels Deckenpflaster verschlossen sein.
5.2.2. Nagelstichverletzungen an schlauchlosen PKW-Diagonalreifen dürfen auch durch einvulkanisierte Gummipfropfen im montierten Zustand des Reifens instand gesetzt sein.
5.3 Das Einlegen eines Schlauches ohne Behebung des Schadens ist nicht zulässig.
5.4 Abdichtungen mittels Pannenspray sind nur als Notbehelf anzusehen.


Links:

 

 

Ahle für die Reifenreparatur