Frage: Muss es eingetragen werden wenn man den symmetrischen Krümmer einer R1100RS an einer R850R anschraubt? Nach Aussage von BMW ist die Krümmeränderung nicht mehr im Sinne der "Homologation" (EU-ABE-Zulassung)
Antwort: Durch Verwendung des anderen Krümmers wird das Abgasverhalten verändert und normalerweise bräuchte der Fragesteller ein neues Abgasgutachten. Mit dem Krümmer ändert sich weiterhin der Leistungs- und Drehmomentverlauf, evtl. auch die Werte für Nennleistung.
Ich würde es nur nach Messungen auf einem Leistungsprüfstand mit Vier- Gas- Tester eintragen, wenn die Werte im Vergleich im Toleranzband bleiben.
Ersatzweise kann er auch versuchen, sich von einem akkreditierten Abgaslabor eine "Unbedenkllichkeitsbescheinigung" für den Krümmer besorgen, die würde viele Zweifel zerstreuen und den Rest deutlich vereinfachen.