Frage:
Ich würde wie viele andere vor mir gern bei meiner R 1100 S eine kurze Paraleverstrebe verbauen. Original ist diese 385 mm lang, ich würde sie gern gegen die 365 mm lange Version der R 1150 GS bzw. R 1100 S Boxercup Replika tauschen. Ist das eintragungspflichtig? Eine eindeutige Aussage konnte ich bisher dazu nicht finden.
ANTWORT:
Die Änderung der Paraleverstrebe ist eintragungspflichtig. Nach § 19/2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Es findet Punkt 2 Anwendung. Für die Begutachtung benötigt der Sachverständige entweder eine ABE für das Bauteil (wird es nicht geben), ein Teilegutachten (gibt es nur bei Zubehörteilen) oder es ist eine Einzelabnahme notwendig. Der Fragesteller sollte vorher mit einem Sachverständigen das Gespräch suchen; es gibt an jeder Dienststelle Mitarbeiter, die sich gut bis sehr gut mit Motorrädern auskennen.

Anmerkung gerd_:
Das Teil selbst dürfte keine riesigen Probleme verursachen, schließlich wird es bei der "GS" verwendet. Nur das ungeprüfte Fahrverhalten sollte Gegenstand der Diskussion sein.
Zu erkennen ist die Änderung ohnehin recht schwer falls ein Serienteil verwendet wird.