Ich möchte das Windschild meiner R1200GS abbauen und ohne das Ding fahren.
Das war die Frage!

Antwort

Allgemein:
Formaljuristisch kommt es darauf an, ob die Wundschutzscheibe Bestandteil der EG-Typgenehmigung / ABE ist.

Ist die Scheibe / das Windschild NICHT Bestandteil der Typgenehmigung / ABE

und bestätigt das der Hersteller oder Importeur:
Abbauen und sich wohlfühlen.
Das Bestätigungsschreiben sollte man immer mitführen.

Ist die Scheibe / das Windschild Bestandteil der Typgenehmigung / ABE und soll entfernt werden, dann ist zu prüfen, ob:
- die genehmigte Fahrzeugart dadurch verändert wird
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird
- durch den Abbau / die Veränderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.

Würde einer der drei Punkte mit "ja" beantwortet werden, dann ist die Betriebserlaubnis erloschen.

Um dennoch eine Genehmigung zu bekommen ist eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen notwendig, in der Regel mit Probefahrt.
Chancen:
Theoretisch klein, weil alle wissen, dass viele Modelle ohne Scheibe im hohen Geschwindigkeitsbereich Geradeauslaufprobleme wegen (zu) geringer vorderer Radlast haben.
Wird die Scheibe abgebaut / verkürzt, gibt es vorn einen derben Abtriebsverlust bei gleichzeitiger Zunahme der Hinterradlast aufgrund des aerodynamischen Drehmoments wegen der Luftwiderstandsfläche oberhalb des Systemschwerpunkts.



Speziell bei der 1200GS

BMW hat bestätigt, dass bei der 1200 GS das Windschild nicht Bestandteil der Typgenehmigung ist. Die formalen Voraussetzungen zum Abbau sind also erfüllt.

Mit der Bestätigung von BMW ist das in Ordnung. Als Inhaber der EG-Typgenehmigung steht BMW das Ausstellen einer derartigen Bescheinigung zu. Damit bekommt man überall eine Plakette.
Die "flaue" Aussage „Beachten Sie jedoch, dass dieser Fahrzeugzustand nicht durch BMW geprüft wurde. Negative Einflüsse auf das Fahrverhalten…..“ zielt in Richtung "Produkthaftung". BMW weiss natürlich auch vom Abtriebsverlust und den steigenden Geradeauslaufproblemen.

Die Bescheinigung ist direkt von BMW erforderlich. Der Ausdruck unseres Beispiels genügt nicht

Wenn das Ding nicht Genehmigungsbestandteil ist, weshalb kann dann ein TÜVie etwas dagegen haben?


Jedes ab-, an-, ein- und ausbauen von Teilen bewirkt bei engagierten Ordnungshütern, TÜVies, etc.  extreme Skepsis, ob nicht doch die BE erloschen sein könnte.
Der Fahrer ist in der Pflicht den Nachweis zu erbringen dass das was er bastelt OK ist.

Wenn z.B. Ordnungshüter meinen, ein "Brülltopf" (auch mit EG-BE!) sei unvorschriftsmäßig (es könnte aus „unerklärlichen“ Gründen der dB Killer fehlen oder es sind irgendwelche „Rostlöcher“ vorhanden), dann
- gibt’s eine Mängelanzeige mit Wiedervorführung  (die nette Art)
- eventuell wird die Weiterfahrt untersagt (wenn man man ihnen ganz arg blöd „kam“ oder bei „jenseits von Gut und Böse“)
- im seltenen Fall wird zusätzlich der Brülltopf beschlagnahmt (Beweissicherung z.B. wenn das Teil angeblich „100% unverändert“ ist),
- im ganz blöden Fall das gesamte Moped beschlagnahmt (wahrscheinlich wenn Slicks drauf sind und ein Kennzeichen fehlt).

Ganz blöd:
Wenn das Teil ordentlich zu laut ist, der Besitzer aber tatsächlich nicht gebastelt hat und auch nicht basteln hat lassen:
Das Teil entspricht dennoch nicht (mehr) den Vorschriften und ist samt seiner EU-BE unzulässig. Das gibt erst mal Mecker gegen den Fahrer und gegen den Eigentümer. Häufen sich die Vorfälle, so wird der Hersteller/Importeur „gebeten“ sich zu diesem Thema zu äussern….

Bei den TÜV-Stellen liegen Motorradkataloge, wo aus dem Bildmaterial hervorgeht, was serienmässig angebaut ist und was nicht. Da ist es schwer zu beweisen, dass man eine Verkleidung oder Teile davon "ungestraft" abbauen kann. Ohne Herstellerbestätigung geht da in der Regel. nix.


Link
Bescheinigung (fehlt noch)
Windschild verändern
Windschild abbauen