Welche Grösse ist zulässig?
Frage:
Auf meiner umgebauten BMW R80G/S mit der Hinterradfelgenbezeichnung "AKRONT
18"-2.50-B-40-TC-983-E", fahre ich einen Metzeler Sahara 140/80-18 M/C 70R
(TÜV eingetragen).
Ich möchte jetzt auf Straßenbereifung umrüsten.
Pirelli 140/70-18M/C TL 67H ???
Bridgestone 140/70-18 67 HTL ???
Welche Reifengrößen sind, unabhängig von dem Motorradmodell mit der Hinterradfelge kompatibel?
Antwort Prüfling:
Für Felgen mit einer Maulweite von 2,50" sind Reifen mit maximal 130mm Breite zulässig.
Wir wissen alle, dass Metzeler für die R100R und R80R auch einen 140er freigegeben hat. Dieser Reifen ist auch immer noch im Katalog. 140/80-18 auf 2,5" ist maximal 141 mm breit, 130/80-18 auf 2,50" ist 137mm breit, das ist für das ungeübte Auge sofort sichtbar…..
Heute würde wohl niemand mehr den 140/80-18 oder den 140/70 auf 2,50" eintragen.
Rein technisch:
Die Reifenbreite hängt u. a. von der Felgenbreite ab. Im angefragten Fall würde sie sich aber nicht ändern, doch die Paarung ist für Neueinträge nicht zulässig. Anders ist das mit dem Abrollumfang. Ein /80 Reifen hat einen größeren Aussendurchmesser als ein /70. Die Strassenreifen hätten weniger Umfang, würden also "langsamer" sein.
Darüber hinaus wird der Lenkkopfwinkel flacher und der Nachlauf größer:
Die 2V-GS ist ohnehin schön störrisch und wird es dann noch mehr.
Das ist alles, was auf einer 2,50" Felge aufgezogen werden darf:
3.50-18, 4.00-18, 4.10-18, 90/90-18, 90/100-18, 110/80-18, 120/80-18, 120/90-18, 130/80-18, 140/80-18 Enduro
2V Reifen auf R80G/S
- Geschrieben von: prüfling
- Kategorie: Tuev-Fragen