Frage:
Ich habe die hinteren Blinker senkrecht anstelle von waagrecht angebaut. Sie sind ein bisschen näher dran. Das LED Rücklicht ist von Kawa. Muss das eingetragen werden? Bild ist dabei.
Antwort:
Die Anbaulage der Blinker: Mindestabstand der leuchtenden Flächen mindestens 180mm, muss für hinteren Anbau geprüft sein (Kennzeichnung 12 auf der Deckscheibe), mindestens 350mm hoch, höchstens 1200mm. Rücklicht muss bauartgenehmigt sein als Rücklicht. Mindestsichtwinkel müssen eingehalten sein.
Die EG-Beleuchtungsvorschriften findest Du unter: http://europa.eu.int/eur-lex/de/consleg/pdf/1993/de_1993L0092_do_001.pdf , Kapitel Motorrad ab Seite 40.
Das Kawateil hat ein Prüfzeichen (in DE zulässiges Serienbauteil)
Die hochgeklappten Blinker haben auch eins :-).
Der Abstand: >> Zwischen den inneren Rändern der Lichtaustrittsflächen.
Zur Lichtaustrittsfläche:>> Das ist nicht die Scheibe, sondern die Ränder der Reflektoren dahinter. Wir legen weißes Papier darauf, um die Ränder genau zu markieren (nur wenn es eng wird).
Der ganze Kram muss ordentlich befestigt sein
So wie das auf dem Bild angedeutet ist sollte es da bei keiner Prüfstelle prinzipielle Probleme geben.
Blinker ändern
- Geschrieben von: gerd_ & Prüfling
- Kategorie: Tuev-Fragen