Neue Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Quelle: TÜV-NORD
Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst.
Folgende wesentliche Änderungengibt es:
- Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen
- Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein
- Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug wurden für bestimmte Kombinationen erhöht
Die neue Regelung: Ab sofort dürfen Sie mit Ihren Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen 100km/h schnell fahren, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Voraussetzung: Ihr Zugfahrzeug...
- hat ein Anti-Blockier-System (ABS/ABV) und ist entweder beschrieben als
- PKW
- Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung oder
- anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht
- Voraussetzung: Ihr Anhänger...
- ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
- wird so beladen, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird.
Dabei beachten Sie bitte, dass weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
Grund: Durch eine hohe Stützlast verbessern Sie das Fahrverhalten Ihrer Kombination deutlich.
- Voraussetzung: Ihre Anhängerbereifung...
- ist nicht älter als 6 Jahre
- weist mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) auf
- nimmt keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch
- Voraussetzung: Das Masseverhältnis Ihrer Zugkombination
Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers (zGa) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
zGa = Y x Mz
zGa = Zulässige Gesamtmasse des Anhängers
mit Mz = Leermasse Ihres Zugfahrzeugs
Für Y gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung Ihrer Kombination folgende Werte:
Technische Ausrüstung Ihres Anhängers ohne hydraulische Stoßdämpfer, ohne Bremse 0,3 Wohnanhänger mit Bremse und konventioneller Zugkugelkupplung 0,8 Wohnanhänger mit Zugkugelkupplung, Bremse und Stabilisierungseinrichtung 1,0 andere Anhänger mit hydr. Stoßdämpfern und konventioneller Zugkugelkupplung wobei der jeweils kleinere Wert der beiden folgenden Bedingungen gilt:
zulässige Gesamtmasse Anhänger < zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug
zulässige Gesamtmasse Anhänger < zulässige Anhängelast1,1 andere Anhänger mit Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung 1,2
Die mit "*" versehenen Werte dürfen Sie in Anspruch nehmen wenn:
- Ihr Anhänger mit
- einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
- mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder
- Ihr Zugfahrzeug
- ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
- In jedem Fall gilt, dass die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs.
- Voraussetzung: Eintrag in Ihrem Fahrzeugschein
Der Fahrzeugschein Ihres Anhängers muss einen Hinweis enthalten, dass Ihr Anhänger für den Tempo 100 Betrieb in einer Kombination geeignet ist.
Hat Ihr Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung nach 4. und möchten Sie die erhöhten Y-Werte 1,0 oder 1,2 in Anspruch nehmen, muss im Fahrzeugschein Ihres Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass Ihr Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb Ihres Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert.
Falls diese Hinweise nicht vorhanden sind, begutachten der TÜV Ihr Fahrzeug gerne und erstellt einen Änderungsvorschlag für den Fahrzeugschein, der alle erforderlichen Angaben beinhaltet. - Voraussetzung: 100 km/h Plakette
Unter Vorlage des Änderungsvorschlages des TÜVs können Sie bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein und die gesiegelte Tempo 100 Plakette beantragen. Erst nachdem Sie diese Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers angebracht haben, können Sie die Tempo 100 Regelung nutzen.
Sofern in Ihren Fahrzeugdokumenten bereits ein Hinweis auf die Tempo 100 Eignung vorhanden ist, können Sie die gesiegelte Tempo 100 Plakette direkt bei der Zulassungsstelle beantragen.
FAZIT:
Erfüllt Ihre Kfz-Anhänger-Kombination alle der unter 1-6 genannten Voraussetzungen, können Sie die Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen in Anspruch nehmen.
Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für PKW mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80. Für sonstige Kraftfahrzeuge mit Anhänger, wie z. B. Wohnmobile mit Anhänger, gilt 60 km/h.
Nach der alten Tempo 100 Regelung ausgestellte Genehmigungen für eine Kfz-Anhänger-Kombination behalten als Nachweis der Tempo 100 Eignung des Anhängers ihre Gültigkeit.